Sonderratssitzung 19.08.2008: Grüne Fraktion unterstützt Berufungsverfahren im Derivatprozess

Die Entscheidung der Fraktion begründete Fraktionssprecher Joachim Riechel mit folgendem Wortbeitrag:
Wir Grünen tragen den Gang in die Berufung mit.
Allerdings nicht, weil wir etwa glauben, auf Seiten der Stadtverwaltung sei keine Mitschuld. Im Gegenteil: Die Verwaltung hat bei den umstrittenen Geschäften so ziemlich jeden Fehler gemacht, den sie machen konnte:
- Bewusster Verzicht auf Sicherungsgeschäfte wie Caps
- Bewusster Verzicht auf externe unabhängige Beratung
- Hohe Summe in einem Einzelgeschäft
- Eingehen auf erkennbar ungleich verteiltes Risiko
- Leichtgläubigkeit
- Etc.
All das kann nicht wegdiskutiert werden, und es wäre albern, aus Gründen der Prozesschancen so zu tun, als hätte es all das nicht gegeben.
Letztlich ist aber für uns auch klar:
Das angebotene Geschäftsmodell der Deutschen Bank war und ist hochgradig unseriös und in keiner Weise anlegergerecht. Hier hat ein Bankhaus auf die Not und die verzweifelte Leichtfertigkeit überschuldeter Kommunen gebaut und ein Produkt gestrickt, mit dem wir alle, Sie und Ich und alle Steuerbürger der betroffenen Gemeinden, so richtig abgezockt werden sollten.
Weil das so ist, und weil Hagen nicht allein in dieser Lage ist, ist es bei allem eigenen Mitverschulden wichtig, sich zu wehren. Nicht alle Argumente in dem Wuppertaler Urteil sind unwiderleglich, und selbst wenn das Ganze in der Berufung nur auf einen Vergleich hinauslaufen sollte, stehen wir als Stadt schon besser da als jetzt. Diese Chance sollten wir uns – auch angesichts des klar begrenzten Kostenrisikos – nicht nehmen.
Zur Verantwortlichkeit: Im Gegensatz zu der Verlautbarung des Verwaltungsvorstandes aus der vorigen Woche sind wir Grünen aber keineswegs gewillt, die Frage nach der Verantwortlichkeit an der Stadtspitze bis nach dem Berufungsprozess aufzuschieben.
Die Prüfung disziplinarischer Konsequenzen muss konsequent fortgeführt werden. Wir akzeptieren, dass dies erst nach der Klärung aller strafrechtlichen Belange erfolgen kann. Wie sie wissen, wurde gegen die Niederschlagung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Beschwerde eingelegt, insofern läuft die Untersuchung strafwürdigen Verhaltens noch. Sobald diese Untersuchung abgeschlossen ist, erwarten wir die sofortige Durchführung von Disziplinarverfahren, und zwar ohne Rücksicht auf den Stand des Berufungsverfahrens. Denn es handelt sich hier um das Binnenverhältnis, um die Frage nach den Standards und Sorgfaltspflichten, die in Hagen beim Umgang mit öffentlichem Geld gelten.
Und die folgende Frage kann durchaus zur Zeit schon geklärt werden:
Stellt es eine Dienstpflichtverletzung dar, wenn eine Kämmerin sich über die Details eines Geschäfts in der Größenordnung von 140 Millionen Euro nicht selbst informiert, sondern ohne Ansehen des Sachverhalts ihre Unterschrift darunter setzt?
Über diese Frage hätten wir gerne so schnell wie möglich eine Einschätzung des Rechtsamts.









