Ratssitzung 06.03.2008: Anfrage zur Ausbauplanung Bahnhofstraße

  1. In der vorigen BV Mitte wurde die Ausbauplanung der Bahnhofstraße beschlossen. Handelt es sich dabei wirklich nur um eine Unterhaltungsmaßnahme von ausschließlich bezirklicher Bedeutung, oder wird hier ein neues Investitionsvorhaben an jeder gesamtstädtischen Prioritätenliste vorbei eingeleitet?
     
  2. Liegt zu diesem Beschluss eine Stellungnahme des Mentors oder der Bezirksregierung vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lautet sie?
     
  3. Ein Grund für die Einstufung des Ausbaus als Unterhaltungsmaßnahme ist die Veranschlagung der eingeplanten städtischen Mittel aus Unterhaltungsmitteln. Ist es bei reinen Unterhaltungsmaßnahmen aber überhaupt möglich, Anliegerbeiträge nach KAG zu erheben?
     
  4. Ist es vom Verfahrensgang her zulässig, eine derartige Ausbauplanung bei dem angestrebten Volumen an Anliegerbeiträgen ohne VORHERIGE Bürgerbeteiligung zu beschließen?

 

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