Riechel: „Arnsberger Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für den Hagener Tierschutz“
GRÜNE fordern auf, Widerspruch zu prüfen
„Enttäuschend und für den Tierschutz in Hagen ein weiterer Schlag ins Gesicht“ nennt Fraktionssprecher Joachim Riechel die vom Arnsberger Verwaltungsgericht verweigerte Eilentscheidung gegen das Einfrieren der Konjunkturpaket-Mittel für den Neubau des Hagener Tierheims durch den Regierungspräsidenten.
„Ein klarer Fall von Amtswillkür wurde leider noch nicht als solcher erkannt“, so Riechel. „Die Rechtssicherheit muss jetzt das Hauptverfahren bringen. Es ist unerlässlich, verbindlich abzuklären, wie weit die Befugnisse einer Aufsichtsbehörde gegenüber der in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltung reichen.
Wir werden außerdem die Stadt auffordern, auch gegen diesen Entscheid einen Widerspruch zu prüfen: Das Gericht argumentiert, ein Eilverfahren dürfe die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen. Genau diese Vorwegnahme tritt aber auch durch die jetzt getroffene Entscheidung ein: Würde am Ende in der Hauptsache gegen den Regierungspräsidenten entschieden, wäre es absehbar zu spät, um dann noch rückabzuwickeln; - das Geld fürs Tierheim wäre unwiederbringlich verloren, und genau das beabsichtigt Herr Diegel!
Den Tierschutzverein können wir nur bitten, standhaft zu bleiben und jetzt seinerseits gegen die katastrophalen Zustände im Hagener Tierheim vor Gericht zu ziehen. Wenn die massenhafte Tierquälerei und die dauernde Verletzung des Arbeitsschutzes der Mitarbeiter endlich aktenkundig werden, wird sich auch der Oberbürgermeister bequemen müssen, diese städtische Pflichtaufgabe nicht weiter wie einen lästigen Luxuswunsch abzutun. Denn selbst wenn auch dieser Anlauf zum Neubau eines sachgerechten Tierheims endgültig scheitert, ist das Problem nicht vom Tisch, und die Stadtspitze muss Lösungen anbieten, anstatt die engagierten Ehrenamtler zu verprellen.“
Als Anlage das heutige Anschreiben an den Oberbürgermeister zur Prüfung des Widerspruchsverfahrens:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sie haben angekündigt, in der Ratssitzung am 10.06. über das weitere Vorgehen nach der vom VG Arnsberg versagten Eilentscheidung zu beraten.
Für die grüne Fraktion möchte ich zunächst betonen, dass wir eine Fortführung des Hauptverfahrens auch trotz der möglicherweise gesunkenen Chancen für einen Tierheimneubau für unerlässlich halten. Es ist angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltung unverzichtbar, rechtssicher abzuklären, wie weit die Befugnisse einer Aufsichtsbehörde im Einzelfall reichen.
Ich möchte Sie darüber hinaus bitten, für die Beratungen über die städtischen Handlungsoptionen auch die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diese Entscheidung zu überprüfen, und zwar aufgrund der folgenden Argumentation:
Das Gericht argumentiert, eine Eilentscheidung sei die unzulässige Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung zugunsten der Stadt. Wenn die Mittel jetzt verausgabt werden und die Stadt in der Hauptsache später Unrecht bekomme, sei eine Rückabwicklung aufgrund unserer Haushaltslage praktisch unmöglich.
Diese Argumentation ist nicht falsch, greift aber auch anders herum, und dies hat das Gericht nicht gewürdigt: Indem es die Eilentscheidung zugunsten der Stadt versagt, nimmt es die Hauptsacheentscheidung zugunsten der Bezirksregierung praktisch vorweg. Denn wenn der RP in der Hauptsache unterliegen würde, wäre zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit verstrichen, die Konsequenzen aus diesem Urteil umzusetzen, nämlich die Freigabe dieser Mittel zugunsten dieses konkreten Projektes. Dieses Geld stünde dann nicht mehr zur Verfügung, entweder weil es anderweitig ausgegeben wurde oder weil der befristete Fördertopf geschlossen ist. In diesem Sinne wäre auch hier eine "Rückabwicklung" unmöglich.
Zwar bleibt die Begründung des Gerichts gültig, dass Vorwegnahmen der Hauptsacheentscheidung im Eilverfahren im Grundsatz unzulässig sind. Es wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass eben BEIDE möglichen Entscheidungen im Eilverfahren - sowohl das Stattgeben als auch das Zurückweisen - letztlich eine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung darstellen.
Ich bitte die Verwaltung um eine Einschätzung, ob dies nicht ein valider Widerspruchsgrund ist.
Freundliche Grüße
Joachim Riechel
Fraktionssprecher









